Elektroschrott: Es droht neuer Ärger

29.11.2005
Zur Umsetzung des Elektroschrottgesetzes gehört eine weitgehende Vermeidung von Schadstoffen. Auch hier ist der Hersteller in der Pflicht.

Nach dem Durcheinander bei der Anmeldung bei der EAR (Stiftung Altgeräte-Register) kommt nun schon wieder ein neues Problem auf Hersteller und Importeure zu. Ab dem 1.6.2006 dürfen gewisse Schadstoffe, wie beispielsweise Blei und Cadmium nur in äußerst geringen Mengen in Elektrogeräten verbaut werden.

Doch wie sieht es mit den Zulieferern aus? Halten die sich an diese Vorgaben? Falls nicht, ist immer der Hersteller, beziehungsweise der Importeur in der Pflicht.

Lesen Sie in unserem Special Elektroschrott, auf was man als Importeur, beziehungsweise Hersteller achten muss. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier. (jh)

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