Kritik hat Folgen

Elena am Ende

29.09.2011
Die verantwortlichen Bundesministerien haben beschlossen, das Elena-Verfahren einzustellen.
Das Elena-Verfahren ist schon lange umstritten.
Das Elena-Verfahren ist schon lange umstritten.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des Elena-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Als Grund geben die Ministerien in erster Linie die fehlende Verbreitung der qualifiziertenelektronischen Signatur an.

Umfassende Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich die Signatur, die für das Elena-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Davon hänge aber der Erfolg des Elena-Verfahrens ab, meinen die Ministerien.

Mit Sicherheit hat aber auch die Kritik aus allen Richtungen einen erheblichen Teil zum plötzlichen Ende von Elena beigetragen: Arbeitgeberhaben erst einmal keine Erleichterung, sondern eine Mehrbelastung, weil die Papierbescheinigungen erst in drei Jahren durch Elena abgelöst werden sollten, Datenschützer stören sich an der Unmenge an Datensätzen, die gespeichert werden, und Arbeitnehmervertreter an der Art der erfassten Daten, zu denen neben Fehlzeiten und unbezahlter Freistellung auch der Kündigungsgrundgehört.

Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten möglichst schnell gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Dazu wird die Regierung in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurfvorlegen, der angesichts der parlamentarischen Sommerpause jedoch frühestens im Oktober verabschiedet werden kann.

Bis es so weit ist, müssen die Arbeitgeber jedoch weiterhin alle Datensätze wie bisher an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) senden. Sendet ein Arbeitgeber jetzt keine Daten mehr und das Elena-Gesetz bleibt wider Erwarten doch bestehen, müssen die fehlenden Monate später noch nachgemeldet werden. Die bisherigen als auch die neuen Datensätze werden bis zu einer Gesetzesänderung noch bei der ZSS gespeichert. Eine Löschung aller Daten kann die ZSS erst dann vornehmen.

Was aus den 22.000 Verfassungsbeschwerden gegen Elena wird, die beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sind, wird sich ebenfalls erst dann zeigen. Damit die rund 33 Millionen Euro, die der Bund bisher für die Elena-Infrastruktur ausgegeben hat, nicht ganz umsonst waren, will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.

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