Elsa: Cebit-Absage bestätigt, Beisch von seinen Aufgaben entbunden

04.03.2002
Die insolvente Elsa AG wird nicht an der CeBIT teilnehmen. Wie ein Elsa-Sprecher gegenüber ComputerPartner erklärte, ist die Meldung der Aachener Zeitung falsch, wonach die Aachener auf dem Stand von Grafikchip-Anbieter Nvidia Unterschlupf gefunden hätten. Es bleibe bei der Absage. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elsa AG "hat das zuständige Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet", teilte das Unternehmen am Freitag mit. Damit ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Thomas Georg, Rechtsanwalt, übergegangen. Elsa-Chef Theo-Josef Beisch wurde dadurch von seinen Aufgaben in der Firma entbunden. Beisch arbeite aber weiter im Bereich strategischer Planung, was Gespräche mit möglichen Investoren einschließt, mit dem Insolvenzverwalter zusammen. In einem Gespräch mit den Vertretern des Bankensicherungspools konnte man zumindest einen Übergangskredit für die Elsa AG erzielen: Damit kann das Unternehmen den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. (wl/ch)

Die insolvente Elsa AG wird nicht an der CeBIT teilnehmen. Wie ein Elsa-Sprecher gegenüber ComputerPartner erklärte, ist die Meldung der Aachener Zeitung falsch, wonach die Aachener auf dem Stand von Grafikchip-Anbieter Nvidia Unterschlupf gefunden hätten. Es bleibe bei der Absage. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elsa AG "hat das zuständige Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet", teilte das Unternehmen am Freitag mit. Damit ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Thomas Georg, Rechtsanwalt, übergegangen. Elsa-Chef Theo-Josef Beisch wurde dadurch von seinen Aufgaben in der Firma entbunden. Beisch arbeite aber weiter im Bereich strategischer Planung, was Gespräche mit möglichen Investoren einschließt, mit dem Insolvenzverwalter zusammen. In einem Gespräch mit den Vertretern des Bankensicherungspools konnte man zumindest einen Übergangskredit für die Elsa AG erzielen: Damit kann das Unternehmen den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. (wl/ch)

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