Nach Tod von Lee Kun-hee im Oktober 2020

Erben des Samsung-Chefs zahlen Rekordsumme

28.04.2021
Die Familie des verstorbenen Ex-Chefs des Samsung-Konzerns und reichsten Mannes Südkoreas, Lee Kun-hee, hat die Zahlung einer Erbschaftsteuer von mehr als zwölf Billionen Won (8,9 Milliarden Euro) und darüber hinaus großzügige Spenden angekündigt.
Nach dem Tod von Lee Kun-hee, dem drittältesten Sohn des Samsung-Gründers Lee Byung-chull, will dessen Familie mit einer hohen Steuerzahlung und einer umfassenden Spendenaktion das durch Korruptionsaffären erschütterte Ansehen wieder herstellen.
Nach dem Tod von Lee Kun-hee, dem drittältesten Sohn des Samsung-Gründers Lee Byung-chull, will dessen Familie mit einer hohen Steuerzahlung und einer umfassenden Spendenaktion das durch Korruptionsaffären erschütterte Ansehen wieder herstellen.
Foto: SUNG YOON JO - shutterstock.com

Nach dem Tod von Lee Kun-hee, Chef des Samsung-Konzerns und reichstem Mann Südkoreas, hat die Familie nun die Zahlung einer Erbschaftsteuer von mehr als zwölf Billionen Won (8,9 Milliarden Euro) angekündigt. Die Steuerzahlung sei eine der größten in Südkorea und entspreche "dem Drei- bis Vierfachen der Gesamteinnahmen der Regierung durch Nachlasssteuern im vergangenen Jahr", teilte die Familie mit.

Zudem werdem die Familie eine Billion Won für das Gesundheitswesen einschließlich der Impfmittel-Forschung sowie Zehntausende Kunstwerke und Antiquitäten spenden. Lee war im Oktober im Alter von 78 Jahren gestorben. Trotz jahrelanger Bettlägerigkeit war er zuletzt noch Vorsitzender des Smartphone-Marktführers Samsung Electronics.

In den vergangenen Jahren waren Samsung und die Familie des Konzernchefs immer wieder aufgrund Korruptions- und Bestechungsvorwürfen in den Schlagzeilen. Insbesondere war Samsung tief in die Korruptionsaffäre um Südkoreas Ex-Präsidentin Park Geun Hye verwickelt. 2017 musste Lee Jae Yong, Sohn von Lee Kun-hee, und damals inoffizieller Konzernchef und Erbe des südkoreanischen Samsung-Imperiums, wegen Präsidenten-Bestechung sogar eine Haftstrafe antreten. (dpa/pma)

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