Erfolglose Therapien: Kündigung

24.05.2002

Häufige Fehlzeiten auf Grund einer Alkoholsucht können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung infolge mehrerer fehlgeschlagener Entzugstherapien auch weiterhin mit einer Rückfallgefahr zu rechnen ist. Unternimmt der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung eine weitere Entzugstherapie, so kann das Behandlungsergebnis die ausgesprochene Kündigung nicht mehr beeinflussen (Landesarbeitsgericht Schleswig, Az.: 3 Sa 317/01). (jlp)

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