Versicherung zahlt nicht

Erkrankung verschwiegen – keine Rente

09.11.2012

Keine Ansprüche

Daher durfte die getäuschte Versicherung den Vertrag über die Berufsunfähigkeitsversicherung anfechten. Dieser wird daher so behandelt, als wäre er nie geschlossen worden. Der Kläger kann deswegen daraus keine Ansprüche herleiten. Er bekommt daher keine Rente. Folglich wies das Gericht seine Klage komplett ab.

Kroll rät, dies zu beachten und in allen Zweifelsfragen Rechtsrat einzuholen, wobei er dazu u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de - verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt/Master of Insurance Law, Fachanwalt für Arbeitsrecht/Fachanwalt für Versicherungsrecht, Leiter des Fachausschusses XIV "Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht" der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., c/o. Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte, Osterbekstrasse 90b, 22083 Hamburg, Tel.: 040 238569-0, E-Mail: kroll@nkr-hamburg.de, Internet: www.nkr-hamburg.de

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