CP-Serie "Finanzierung von IT-Firmen", Teil 8

Ermittlung des Unternehmenswerts

03.11.2011
It’s an art, not a (pure) science - ein fairer Interessenausgleich muss her, sagt Dr. Bernhard Schmid.
Ob eine Firma wirklich Gold wert ist, stellt sich bei der Unternehmensbewertung heraus.
Ob eine Firma wirklich Gold wert ist, stellt sich bei der Unternehmensbewertung heraus.
Foto: Deutsche Bank

In diesem Beitrag lesen Sie, wie bei der Unternehmenswertermittlung ein fairer Interessenausgleich zwischen dem Unternehmer und dem Finanzier gefunden werden kann.

Für die Ermittlung des Unternehmenswerts gibt es verschiedene finanzmathematische Verfahren. Und dennoch: Das Unternehmen ist das wert, was ein anderer dafür zu zahlen bereit ist. Sei es im Zuge einer offenen bzw. stillen Beteiligung, sei es im Falle einer (Teil-)Betriebsveräußerung.

Denn neben den objektiv ermittelbaren Kriterien spielen Timing und Verhandlungsgeschick eine wichtige Rolle. So sind z. B. ausländische Investoren oft bereit, einen "strategischen" sprich höheren Preis zu bezahlen, um mit einer ersten Akquisition den Markteintritt in Deutschland schneller zu vollziehen. In der Regel handelt es sich dabei um größere Firmen, die ins Zielradar gelangen.

Zudem ist die Art der Bewertungs-Methodik auch abhängig vom Typ des Investors. Nachfolgend werden gängige Varianten skizziert:

- Ertragswertmethode (nach IDW)

Der Ertragswert setzt sich zusammen aus den geschätzten Erträgen der nächsten fünf Jahre, wobei diese mit dem Kapitalzinsfuß auf den heutigen Zeitwert abgezinst werden.

Die Grundlage basiert dabei auf den bereinigten Betriebsergebnissen der zurückliegenden drei Jahre. Bereinigt heißt, abzgl. des kalkulatorischen Unternehmerlohns und außerordentlicher Erträge sowie zuzüglich außerordentlicher Aufwendungen.

In den Kapitalzinsfuß fließen die jeweilige Risikoeinschätzung des Investors ein - entsprechen groß können die Beträge variieren.

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