ERP-Abschreibung geändert

05.01.2006
Die Finanzverwaltung hat die Abschreibungsfrist für ERP-Software neu festgelegt.

Die Finanzverwaltung hat die Abschreibungsfrist für ERP-Software (Enterprise Ressource Planning) kürzlich auf fünf Jahre festgelegt. Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin. Die Regelung gilt ab sofort für jede neu angeschaffte ERP-Software. Bislang wurden die Abschreibungsfristen im Rahmen von Betriebsprüfungen individuell festgelegt. (computerwoche/mf)

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