Erster rechtlicher Leitfaden zum Thema IT-Sicherheit

08.09.2004
Content Security-Anbieter SurfControl hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltsgesellschaft Heussen, einer Partneranwaltskanzlei des Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers, einen rechtlichen Leitfaden rund um das Thema IT-Sicherheit entwickelt. Der neue Leitfaden "Rechtliche Pflichten im Bereich der IT-Sicherheit" wurde speziell für den deutschsprachigen Raum konzipiert und richtet sich an all diejenigen Unternehmen, welche eine eigene IT-Infrastruktur unterhalten, und damit auch rechtliche Pflichten zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erfüllen müssen.

Content Security-Anbieter SurfControl hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltsgesellschaft Heussen, einer Partneranwaltskanzlei des Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers, einen rechtlichen Leitfaden rund um das Thema IT-Sicherheit entwickelt. Der neue Leitfaden "Rechtliche Pflichten im Bereich der IT-Sicherheit" wurde speziell für den deutschsprachigen Raum konzipiert und richtet sich an all diejenigen Unternehmen, welche eine eigene IT-Infrastruktur unterhalten, und damit auch rechtliche Pflichten zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erfüllen müssen.

"Das Thema IT-Sicherheit wird fast immer nur unter technischen oder organisatorischen Gesichtspunkten diskutiert", so Gernot Huber, Marketing Manager Central Europe bei SurfControl. "Die rechtliche Komponente, die im Schadensfall dramatische Auswirkungen haben kann, wird meistens außen vor gelassen, weil das gesetzliche Regelwerk einfach zu kompliziert ist. Gemeinsam mit den Experten der Rechtsanwaltsgesellschaft Heussen haben wir daher einen allgemein verständlichen rechtlichen Leitfaden rund um die IT-Sicherheit erstellt", erklärt Huber.

Der 18-seitige rechtliche Leitfaden  "Rechtliche Pflichten im Bereich IT-Sicherheit" kann auf der Website von SurfControl unter http://www.surfcontrol.com/go/recht kostenlos abgerufen werden. (sic)

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