Kündigung war rechtens

Erstes Urteil in Gerichtsverfahren mit Media-Saturn

22.05.2012
Warum die Klage des früheren Deutschland-Chefs von Media Markt gegen seine Entlassung abgewiesen wurde.
"Die Kündigung war ein rechtmäßiges Handeln": Das Landgericht Ingolstadt hat Michael Rooks (Foto) Klage abgewiesen.
"Die Kündigung war ein rechtmäßiges Handeln": Das Landgericht Ingolstadt hat Michael Rooks (Foto) Klage abgewiesen.

Media Saturn und Media Markt sind bekanntlich derzeit in mehrere Gerichtsverfahren verwickelt. In einem ersten Fall hat das Landgericht Ingolstadt jetzt ein Urteil gesprochen.

Es ging um die Klage des früheren Deutschland-Chefs von Media Markt, Michael Rook, gegen seine Entlassung im November 2011. Rook sitzt seit einem halben Jahr wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in Untersuchungshaft. Nach seiner Festnahme war er fristlos gekündigt worden, wogegen er geklagt hatte.

Wie sich schon in der Verhandlung am 28. Februar angedeutet hatte, hat das Gericht die Klage jetzt abgelehnt ("offensichtlich unbegründet"). Nach Angaben des Richters besteht der dringende Verdacht, dass Rook von einem anderen Media-Markt-Mitarbeiter (Bruno Herter, dem Regionalleiter für den süddeutschen Raum) mindestens eine halbe Million Euro Schmiergeld angenommen hatte. Deswegen sei die fristlose Kündigung durch Media-Saturn/Media Markt eine rechtmäßige Handlung. Rooks Einkommen lag nach Auskunft des Richters zum Zeitpunkt der Straftaten bei 1,25 Millionen Euro.

Herter wiederum war jahrelang vom Agenturchef Peter N. aus Wetzlar geschmiert worden, damit dieser an Aufträge in Höhe von etwa 50 Millionen Euro kommt. Im Gegenzug sollten den Kunden in den Media Märkten ausschließlich DSL-Verträge der Firma von N. angeboten werden. Ein Teil des Bestechungsgeldes sei von Herter an Rook weitergegeben worden (siehe auch Beitrag "Neue Enthüllungen in der Media-Markt-Affäre").

Als die Affäre im Herbst vergangenen Jahres publik wurde, wurde Rook Ende Oktober auf einen Gesellschafterbeschluss hin suspendiert und Mitte November fristlos gefeuert. Daraufhin hatte Rook zwei Wochen Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. "Da kam aber nichts". wie der Richter feststellte. Die fristlose Kündigung sei daher rechtens. Wenige Tage zuvor war er festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Rook hatte argumentiert, dass ein Korruptionsverdacht alleine nicht den Rauswurf rechtfertige.

Weitere Verfahren

Im den kommenden Wochen soll vor der Großen Strafkammer in Augsburg das strafrechtliche Verfahren gegen neun Personen (darunter Rook, Herter und N.) stattfinden. Es gehe um gewerbs- und bandenmäßige Bestechung bzw. Bestechlichkeit. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft für jeden einzelnen Fall. Herter und N. sollen mittlerweile umfangreiche Aussagen gemacht und die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt haben. Die beiden sollen den Deal eingefädelt und Rook zur Rückendeckung eingebunden haben.

In einem anderen Gerichtsverfahren geht es um den internen Rechtsstreit zwischen den Gesellschaftern von Media-Saturn. Dabei vertreten die Beteiligten unterschiedliche Ansichten zur Sperrminorität bei der Gesellschafterversammlung und der Zuständigkeit eines neu geschaffenen Beirats. Für Ende Mai/Juni kann auch hier mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München gerechnet werden, sofern sich die Parteien nicht noch vorher einigen. (tö)

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