Teletrust-Qualitätssiegel

Eset lässt sich No-Backdoor-Policy bestätigen



Andreas Th. Fischer ist freier Journalist im Süden von München. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Redakteur bei verschiedenen IT-Fachmedien, darunter NetworkWorld Germany, com! professional und ChannelPartner. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen IT-Security,  Betriebssysteme, Netzwerke, Virtualisierung, Cloud Computing und KI. Über diese Themen schreibt er auch für Smokinggun.de.
Der Teletrust-Verband bescheinigt Eset mit einem Gütesiegel, dass sich der Hersteller an die hohen IT-Security- und Datenschutzstandards in der EU hält.
"Mit der Unterzeichnung der Selbsterklärung unterstreichen wir zudem die für Eset selbstverständliche No-Backdoor-Garantie." Holger Suhl, Country Manager DACH bei Eset Deutschland
"Mit der Unterzeichnung der Selbsterklärung unterstreichen wir zudem die für Eset selbstverständliche No-Backdoor-Garantie." Holger Suhl, Country Manager DACH bei Eset Deutschland
Foto: Eset

Der slowakische IT-Security-Anbieter Eset arbeitet weiter an seiner Reputation. "Europäische Hersteller brauchen sich im globalen Vergleich, was Innovationskraft und Qualität betrifft, nicht verstecken", betont Holger Suhl, Country Manager DACH bei Eset Deutschland. Stolz ist er auf das vor kurzem vom Bundesverband IT-Sicherheit (Teletrust) an Eset vergebene Qualitätszeichen "IT-Security made in Europe".

"Unternehmen und Verbraucher müssen sich beim Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten zu jeder Zeit auf die Einhaltung der strengen EU-Datenschutzgrundverordnung verlassen können", so Suhl. Eset gehe sogar noch einen Schritt weiter: Das Unternehmen hat eine freiwillige Konformitätserklärung unterzeichnet, mit der es sein Engagement in den Bereichen EU-Datenschutz und vertrauenswürdige IT-Sicherheitstechnologien unterstreichen will.

"Mit der Unterzeichnung der Selbsterklärung unterstreichen wir zudem die für Eset selbstverständliche No-Backdoor-Garantie", ergänzt Suhl. Um das Teletrust-Qualitätssiegel zu erhalten, müssen der Hauptsitz eines Unternehmens sowie seine Forschung und Entwicklung in der EU sein. Außerdem muss der Hersteller vertrauenswürdige IT-Sicherheitslösungen anbieten, die keine versteckten Zugänge enthalten dürfen, und sich verpflichten, den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu genügen.

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