EU billigt 165,6 Mio EUR Beihilfe für Qimonda-Mikrochip-Fabrik

31.01.2008
BRÜSSEL (Dow Jones)--Der Neubau und die Modernisierung von Produktionsanlagen für die Mikrochip-Fertigung bei Qimonda in Dresden darf mit 165,6 Mio EUR aus staatlichen Kassen unterstützt werden. Die beantragte Regionalbeihilfe sei mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar und werde deshalb genehmigt, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Das Projekt zur Herstellung so genannter DRAM-Wafer mit einem Investitionsvolumen von 1,2 Mrd EUR übersteige keine der zulässigen Obergrenzen für Beihilfe, Marktmacht und Ausbau der Produktionskapazität, hieß es weiter.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Der Neubau und die Modernisierung von Produktionsanlagen für die Mikrochip-Fertigung bei Qimonda in Dresden darf mit 165,6 Mio EUR aus staatlichen Kassen unterstützt werden. Die beantragte Regionalbeihilfe sei mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar und werde deshalb genehmigt, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Das Projekt zur Herstellung so genannter DRAM-Wafer mit einem Investitionsvolumen von 1,2 Mrd EUR übersteige keine der zulässigen Obergrenzen für Beihilfe, Marktmacht und Ausbau der Produktionskapazität, hieß es weiter.

DRAMs, die auch Speicherchips genannt werden, sind komplexe Mikrochips und werden nach Kommissionsangaben zum Beispiel in Computern, Unterhaltungselektronik, Spielkonsolen, Mobilkommunikation und Haushaltsgeräten verwendet.

Durch den Ausbau der Produktionskapazitäten in Dresden werde nicht nur "die Schaffung von Arbeitsplätzen in einer strukturschwachen Region Deutschlands, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit Europas insgesamt gefördert", sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Regionalbeihilfen sind nach EU-Recht in Sachsen prinzipiell zugelassen. Die Kommission kam auch zu dem Schluss, dass Qimonda ihren Marktanteil bei DRAM-Wafern durch die Investition nicht über 25% steigern wird und die Produktionskapazität in Dresden nicht auf über 5% der Nachfrage im europäischen Wirtschaftsraum wächst. Damit gebe es keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Beihilfe, teilte die Kommission mit.

DJG/frh/brb

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