EU billigt Joint Venture zwischen Bertelsmann und Sony (zwei)

03.10.2007
"Eine so eingehende Untersuchung komplexer Sachverhalte wie in diesem Fall hat es in der Geschichte der EU-Fusionskontrolle noch nicht gegeben. Die Untersuchung hat eindeutig bestätigt, dass für keinen der betroffenen Märkte wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Zusammenschluss bestehen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zur Entscheidung der Behörde.

"Eine so eingehende Untersuchung komplexer Sachverhalte wie in diesem Fall hat es in der Geschichte der EU-Fusionskontrolle noch nicht gegeben. Die Untersuchung hat eindeutig bestätigt, dass für keinen der betroffenen Märkte wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Zusammenschluss bestehen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zur Entscheidung der Behörde.

Breits am 20. Juli 2004 hatte die Kommission den Zusammenschluss der Tonträgersparten beider Unternehmen genehmigt. Der Europäische Gerichtshof kippte die Entscheidung mit seinem Urteil vom 13. Juli 2006 jedoch. Das Gericht bemängelte Beurteilungsfehler der EU. Die Genehmigungsentscheidung sei nicht hinreichend durch Beweise untermauert, hieß es damals. Daraufhin wurde das Vorhaben bei der Kommission am 31. Januar 2007 erneut angemeldet.

Webseiten: http://ec.europa.eu

http://www.sony.net

http://www.bertelsmann.com

DJG/flf/cbr

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