Europäische Kommission

EU-Finanzminister vertagen Entscheidung zu Online-Steuerregeln

08.11.2017
Ob Online-Bestellungen aus Deutschland, Frankreich oder Tschechien kommen, macht für Kunden kaum einen Unterschied. Doch für Händler bedeuten Verkäufe ins Ausland bürokratische Hürden. Die EU-Finanzminister rangen sich nun noch nicht zu Änderungen durch.

Die EU-Finanzminister haben vor allem wegen Widerstands aus Deutschland eine Entscheidung zu neuen Steuerregeln für Online-Händler vertagt. Er könne noch nicht allen Maßnahmen zustimmen, sagte Interimsfinanzminister Peter Altmaier (CDU) beim Treffen mit seinen EU-Amtskollegen am Dienstag in Brüssel. Ein Beschluss solle nun im Dezember fallen. Eine Einigung bis Ende des Jahres wäre ein großer Erfolg, meinte EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici.

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass Internet-Händler künftig möglicherweise eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben könnten, anstatt sich wie bisher in jedem Mitgliedsland für die Mehrwertsteuer-Erhebung anzumelden. Außerdem könnte die Mehrwertsteuer auf Online-Medienangebote sinken.

Brüssel kann nur Vorschläge machen

In Steuerfragen müssen sich sämtliche EU-Staaten einig sein, damit Änderungen vorgenommen werden können. Einzelne Steuern und Steuersätze festzulegen, ist Sache der einzelnen Nationalstaaten. Brüssel kann allerdings Vorschläge für die Rahmenbedingungen machen.

Nach Einschätzung der EU-Kommission würde der Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit den neuen Regeln um 95 Prozent sinken. Derzeit entstünden Händlern pro Jahr Kosten von 8000 Euro für jedes EU-Land, in dem sie Waren verkaufen. Auch der Kampf gegen Steuervermeidung soll damit leichter werden.

Um europäische Händler besser vor unfairer Konkurrenz aus anderen Staaten zu schützen, will die EU-Kommission zudem die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen mit geringem Wert abschaffen. Derzeit sind Waren im Wert von weniger als 22 Euro befreit. Angesichts von 150 Millionen Paketen, die jedes Jahr mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden, lässt das System aber viel Raum für Betrug, etwa wenn Tablets oder Smartphones nicht deklariert werden. Hier sei allerdings noch nicht ganz klar, wie die Steuer letztlich erhoben und abgeführt werden solle, meinte Altmaier. (dpa/rs)

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