EU geht Beihilfeverdacht bei British Telecom nach

29.11.2007
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die von der britischen Regierung der BT Group plc eingeräumte Ausnahmeregelung im staatlichen Rentensystem verstößt nach Auffassung der Europäischen Kommission möglicherweise gegen EU-Recht. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, hat sie eine Untersuchung eingeleitet um festzustellen, ob es sich dabei um eine unerlaubte staatliche Beihilfe handeln könnte.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die von der britischen Regierung der BT Group plc eingeräumte Ausnahmeregelung im staatlichen Rentensystem verstößt nach Auffassung der Europäischen Kommission möglicherweise gegen EU-Recht. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, hat sie eine Untersuchung eingeleitet um festzustellen, ob es sich dabei um eine unerlaubte staatliche Beihilfe handeln könnte.

Nach der fraglichen Regelung ist BT von den üblichen gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen zur Rentenversorgung ihrer Mitarbeiter freigestellt, weil der britische Staat dafür garantiert. Der BT-Pensionsfonds ist sowohl von den geltenden Mindestfinanzierungsvorschriften als auch von den Pflichtbeiträgen zum Rentenversicherungsfonds zur Absicherung von Zahlungsunfähigkeit bei Insolvenz befreit. Fairer Wettbewerb könne auf dem liberalisierten Telekommarkt aber nur gewährleistet werden, wenn BT denselben Regeln unterliege wie ihre Wettbewerber, erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Die Kommission betonte, dass sie die Absicherung der BT-Mitarbeiter durch die staatliche Garantie nicht in Frage stelle. Die britische Regierung hat die Garantie für Rentenansprüche der BT-Mitarbeiter übernommen, die zum Zeitpunkt der Privatisierung 1989 dort beschäftigt waren. Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn BT zahlungsunfähig wird und die Mittel auch nicht aus dem Rentenfonds aufgebracht werden können. Eine Beihilfeuntersuchung unterliegt keinen bestimmten Fristen.

DJG/ang/bam

Copyright (c) 2007 Dow Jones & Company, Inc.

Zur Startseite