EU-Gericht : Microsoft muss EU-Sanktionen befolgen

23.12.2004
Das Luxemburger EU-Gericht hat die von der Europäischen Kommission verhängten Sanktionen gegen den weltgrößten Softwarekonzern Microsoft bestätigt. Jetzt muss der Konzern den Öffnungsauflagen der EU-Kommission sofort nachkommen. Das heißt: Microsoft muss seinen Konkurrenten - wie von der EU-Kommission entschieden - bis heute geheime Schnittstelleninformationen für Server zur Verfügung stellen. Ferner muss das Unternehmen eine vom Mediaplayer entkoppelte Windows-Version anbieten.Bo Vesterdorf, der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, wies den Antrag des Konzerns auf Aussetzung bis zur Entscheidung im Hauptverfahren ab. Er erklärte, Microsoft habe nicht nachgewiesen, dass eine Umsetzung der Auflagen "ein schwerer und irreparabler Schaden" entstehen lasse (Az.: T-201/04 R). Im März hatte die EU-Kommission ein Bußgeld von 497 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt und außerdem den Konzern dazu verpflichtet, seine Software in Europa ohne den digitalen Media Player zu verkaufen. Zudem muss der Softwerker Informationen über seine Server-Software mit Konkurrenten teilen, damit deren Systeme mit Microsoft kompatibel sein können. Microsoft hat dagegen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Doch ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der EU-Entscheidung kann Jahre dauern. Brüssel sah es als erwiesen an, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Der Konzern hat zwei Monate Zeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Die Reaktion des Softwareriesens auf das Urteil lies nicht auf sich warten: Er warnte vor Nachteilen für die Verbraucher. Eine vom Mediaplayer entkoppelte Windows-Version anbieten zu müssen, werde den Konsumenten und der Konkurrenz schaden. Die technologische Integration, die das Rückgrat der IT-Revolution der vergangenen drei Jahrzehnte gebildet habe, werde unterlaufen. Tausende Unternehmen, die ihr Geschäft auf der Plattform des Betriebssystems Windows aufgebaut hätten, müssten mit Schaden rechen. Im übrigen erklärte Microsoft, es habe für das anstehende Berufungsverfahren einige gute Argumente und hoffe, die strittigen Fragen endgültig klären zu können. Andreas Geiger von der Anwaltskanzlei EY Law in Brüssel erklärte gegenüber "Spiegel Online", die Entscheidung von Gerichtspräsident Vesterdorf habe Microsofts Chancen verschlechtert, das Hauptverfahren vor dem EuGH noch zu gewinnen: "Das ist auf jeden Fall eine Präjudizierung.". Er habe beobachtet, dass die EuGH-Richter der Argumentation des EU-Gerichts Erster Instanz häufig gefolgt sind.. (wl)

Das Luxemburger EU-Gericht hat die von der Europäischen Kommission verhängten Sanktionen gegen den weltgrößten Softwarekonzern Microsoft bestätigt. Jetzt muss der Konzern den Öffnungsauflagen der EU-Kommission sofort nachkommen. Das heißt: Microsoft muss seinen Konkurrenten - wie von der EU-Kommission entschieden - bis heute geheime Schnittstelleninformationen für Server zur Verfügung stellen. Ferner muss das Unternehmen eine vom Mediaplayer entkoppelte Windows-Version anbieten.Bo Vesterdorf, der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, wies den Antrag des Konzerns auf Aussetzung bis zur Entscheidung im Hauptverfahren ab. Er erklärte, Microsoft habe nicht nachgewiesen, dass eine Umsetzung der Auflagen "ein schwerer und irreparabler Schaden" entstehen lasse (Az.: T-201/04 R). Im März hatte die EU-Kommission ein Bußgeld von 497 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt und außerdem den Konzern dazu verpflichtet, seine Software in Europa ohne den digitalen Media Player zu verkaufen. Zudem muss der Softwerker Informationen über seine Server-Software mit Konkurrenten teilen, damit deren Systeme mit Microsoft kompatibel sein können. Microsoft hat dagegen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Doch ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der EU-Entscheidung kann Jahre dauern. Brüssel sah es als erwiesen an, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Der Konzern hat zwei Monate Zeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Die Reaktion des Softwareriesens auf das Urteil lies nicht auf sich warten: Er warnte vor Nachteilen für die Verbraucher. Eine vom Mediaplayer entkoppelte Windows-Version anbieten zu müssen, werde den Konsumenten und der Konkurrenz schaden. Die technologische Integration, die das Rückgrat der IT-Revolution der vergangenen drei Jahrzehnte gebildet habe, werde unterlaufen. Tausende Unternehmen, die ihr Geschäft auf der Plattform des Betriebssystems Windows aufgebaut hätten, müssten mit Schaden rechen. Im übrigen erklärte Microsoft, es habe für das anstehende Berufungsverfahren einige gute Argumente und hoffe, die strittigen Fragen endgültig klären zu können. Andreas Geiger von der Anwaltskanzlei EY Law in Brüssel erklärte gegenüber "Spiegel Online", die Entscheidung von Gerichtspräsident Vesterdorf habe Microsofts Chancen verschlechtert, das Hauptverfahren vor dem EuGH noch zu gewinnen: "Das ist auf jeden Fall eine Präjudizierung.". Er habe beobachtet, dass die EuGH-Richter der Argumentation des EU-Gerichts Erster Instanz häufig gefolgt sind.. (wl)

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