EU-Gesetz verbietet den Verkauf von Altgeräten

30.11.2000
Am 1.1.2001 tritt die neue EU-Norm EN 61000-3-2 in Kraft, die den Einsatz von Schaltnetzteilen in elektronischen Geräten regelt. Diese Norm sorgt für Unruhe bei den Monitorherstellern.

Obwohl der Termin der Umrüstung von Schaltnetzteilen auf die EU-Norm EN 61000-3-2, besser bekannt unter dem Namen PFC, schon seit vier Jahren feststeht, kommt sie für viele Hersteller doch überraschend. "Mit dieser Norm ist es wie mit Weihnachten, plötzlich ist es einfach ohne Vorwarnung da", sagte ein Monitor-Hersteller. "Zwar läuft die Umstellung schon seit einem halben Jahr, aber es sind immer noch Geräte vorhanden, die nicht der Norm entsprechen." Als Ausweg sieht der Hersteller den schnellen Verkauf dieser Geräte - der Handel ist von dieser Normänderung nicht betroffen. Denn Geräte, die sich schon im Channel befinden, dürfen weiter verkauft werden.

Das bedeutet: Kauft ein Händler am 31.12.2000 Geräte, die nicht der neuen Norm entsprechen, darf er sie auch nach zehn Jahren noch verkaufen.

Power Factor Control

Die PFC-Norm betrifft Schaltnetzteile mit einer höheren Leistung als 75 Watt. Schaltnetzteile sind bei Herstellern sehr beliebt, denn sie sind klein und können höchste Leistungen liefern. Doch aufgrund ihres technischen Prinzips (siehe Kasten) stellen sie erstens eine potenzielle Störquelle dar und zweitens sorgen sie für eine Belastung der Kraftwerke durch sogenannte Blindströme. Diese Blindströme werden vom Stromzähler nicht angezeigt, belasten aber die Kraftwerke, die diesen Blindstrom liefern müssen. Deshalb haben Kraftwerksbetreiber größtes Interesse, diese Norm zu unterstützen.

Waren Schaltnetzteile früher recht teuer, sind sie inzwischen sehr billig geworden. Deshalb setzt man die kleinen Spannungsumsetzer heute in nahezu alle elektronische Geräte ein. Vom Steckernetzteil, über Monitore bis hin zu PCs und Druckern sind sie zu finden.

Ein Punkt der EU-Verordnung betrifft die Störstrahlung, die von diesen Schaltnetzteilen ausgeht. Dabei kann es zum Beispiel in einigen Firmen mit vielen Computerarbeitsplätzen so weit kommen, dass sich die Rechner oder Monitore gegenseitig ein- beziehungsweise ausschalten. Solche Fehler sind nur schwer zu lokalisieren und noch schwerer zu beheben.

Die EU-Verordnung setzt nun bei Schaltnetzteilen an, die eine Leistung von mehr als 75 Watt erbringen. Und das betrifft alle PC-Netzteile, Laserdrucker und Monitore. Diese müssen ab dem 1.1.2001 die neue Norm erfüllen. Bei PCs ist die Umrüstung noch recht einfach zu erledigen. PC aufschrauben, neues Netzteil einsetzen, fertig. Anders sieht es bei Monitoren und Dru-ckern aus. Bei den Bildschirmen sind die Schaltnetzteile fester Bestandteil der Elektronik - einfach austauschen geht nicht! Auch in vielen Druckern sind die Schaltnetzteile auf der Platine eingebaut. Hier muss zusätzlich eine recht große und schwere Drosselspule ins Gerät integriert werden. Das Problem liegt dabei hauptsächlich im Platzbedarf und in der Befestigung der Spule.

Hersteller fragen

Die EU-Verordnung betrifft in erster Linie die Hersteller der elektronischen Geräte. Die Frist, in der die Schaltnetzteile umgerüstet werden müssen, läuft am 31.12.2000 ab. Danach dürfen Hersteller keine Geräte mehr ausliefern, die nicht dieser Norm entsprechen. Diese Verordnung gilt für Hersteller europaweit. Aber die haben schon Lücken in dem Gesetz gefunden. Zum Beispiel dürfen Nicht-Norm-Geräte auch dann weiter benutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2000 schon einmal ihrem Zweck entsprechend beim Endkunden eingesetzt wurden. Mit Hilfe des Vor-Ort-Service lässt sich das relativ schnell regeln. Alle Geräte, die nicht der Norm entsprechen, werden vor dem 31.12.2000 einmal als Austauschgerät einem Endkunden geliefert. Dieser Vorgang muss dabei mit Seriennummer und Unterschrift des Kunden belegt werden. Anschließend kann das Gerät dann weiterverwendet oder auch verkauft werden. Ein anderer Trick besteht darin, den Lagerbestand mit einem Tochterunternehmen in einem anderen EU-Land auszutauschen. Dabei muss der Bestand komplett bezahlt und auch zum Tochterunternehmen transportiert werden. Danach sind die Geräte schon einmal verkauft worden und dürfen jetzt ohne Probleme weiter veräußert werden. Hauptsächlich Angst haben die Hersteller aber vor ihren Mitbewerbern. Denn die brauchen nach einem Testkauf nur beweisen, dass ein nicht normgerechtes Gerät nach dem 1.1.2001 ausgeliefert wurde und schon können mit einstweiligen Verfügungen Lieferstopps erreicht werden.

Sonderkonditionen

Für den Handel bietet die Umstellung auf die neue Verordnung einen Vorteil. Da der Fachhändler Monitore mit alter Norm noch längere Zeit weiterverkaufen darf, der Hersteller aber nicht, könnte man doch mal fragen, ob es solche Monitore zu Sonderkonditionen gibt. Fragen kostet ja nichts. (jh)

Technische Informationen

So arbeitet ein Schaltnetzteil

Ein Computer arbeitet mit Versorgungsspannungen von 3.3, 5 und 12 Volt. Das Netzteil im PC setzt die Eingangsspannung von 230 Volt auf diese Spannungen herab. Inzwischen sind in Rechnern Netzteile mit einer Leistung von 250 bis 300 Watt die Regel. Um diese hohen Leistungen mit Hilfe eines üblichen Trafos herabsetzen zu können, wären bei der Netzfrequenz von 50 Hz sehr große und schwere Transformatoren notwendig. Deshalb behilft man sich mit einem Trick: Die Netzspannung wird zunächst gleichgerichtet und anschließend in eine Wechselspannung mit wesentlich höherer Frequenz (etwa 150 KHz bis über 1 MHz) umgewandelt. Dadurch kann der Transformator um einiges kleiner ausfallen. Allerdings erzeugen Schaltnetzteile ein breites Störspektrum, das auch über die Netzleitung wieder abgestrahlt wird.

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