EU-Kommission hebt Privileg von britischer BT Group auf

11.02.2009
BRÜSSEL (Dow Jones)--Der britische Telekombetreiber BT Group muss wie andere Unternehmen des Königreiches auch in den gesetzlichen Rentensicherungsfonds einzahlen. Die EU-Kommission verwarf am Mittwoch die Folgewirkungen einer staatlichen Garantie für Pensionsansprüche von Mitarbeitern, die bereits das vormalige Staatsunternehmen beschäftigt hatte, als unzulässige Beihilfe.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Der britische Telekombetreiber BT Group muss wie andere Unternehmen des Königreiches auch in den gesetzlichen Rentensicherungsfonds einzahlen. Die EU-Kommission verwarf am Mittwoch die Folgewirkungen einer staatlichen Garantie für Pensionsansprüche von Mitarbeitern, die bereits das vormalige Staatsunternehmen beschäftigt hatte, als unzulässige Beihilfe.

Eine Sonderbelastung kommt auf die ehemalige British Telecom damit nicht zu. Nach Angaben der Kommission hat der Konzern bereits vorgesorgt und 16,6 Mio GBP auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Das entspricht der Summe, die bis 2008 an den Rentensicherungsfonds zu leisten sind.

Hintergrund der Entscheidung ist der vor vier Jahren gestartete Pension Protection Fund, der die Pensionspläne privater Unternehmen in Großbritannien im Falle der Insolvenz dieser Unternehmen absichert. Mit dieser Regelung werden die Pensionsansprüche der Beschäftigten vor einem Ausfall geschützt.

Die BT Group profitierte nach Meinung der EU-Kommission bislang wettbewerbswidrig davon, dass der britische Staat bei Privatisierung des Unternehmens im Jahr 1984 eine Garantie für die Rentenansprüche der zum Zeitpunkt der Privatisierung beschäftigten BT-­Mitarbeiter abgegeben hatte. Denn für sie musste die BT Group nach bisheriger Rechtslage nicht in den viel später eingeführten Rentensicherungsfonds einzahlen, der das gleiche Ziel wie die staatliche Garantie hat.

Webseite: http://ec.europa.eu/ DJG/rio/ncs

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