EU-Kommission hört Microsoft an

24.04.2006
Vor dem höchsten EU-Gericht wird von heute an sowohl über die Kartellstrafe der EU-Kommission gegen Microsoft verhandelt als auch darüber, wie

Vor dem höchsten EU-Gericht wird von heute an sowohl über die Kartellstrafe der EU-Kommission gegen Microsoft verhandelt als auch darüber, wie die EU es künftig mit der der Frage hält: Zukunft von Innovationen und wie weit sie vor Wettbewerbern geschützt werden dürfen. Darin sind sich die beiden Kontrahenten einig.

Microsoft hat Einspruch gegen das Urteil der EU eingelegt, wesentliche Teile seines Betriebssystems preisgeben zu müssen und damit Konkurrenten größere Chancen einzuräumen, den Windows-Kompatibilitätspfaden folgen zu können. Die EU-Kommission wirft dem größten Softwarehaus der Welt vor, es habe seine quasi monopolistische Stellung bei Desktop-Betriebsystemen missbraucht, um Konkurrenten auszuschalten.

Nun wird das EU-Gericht der Ersten Instanz fünf Tage lang alle Standpunkte, auch die von Microsoft-Konkurrenten, anhören. Wahrscheinlich erst nächstes Jahr wird es über die Klage Microsofts gegen die EU-Entscheidung befinden. Dieses Urteil wird endgültig sein.

Die Wettbewerbshüter der EU hatten 2004 entschieden, Microsoft müsse mehr Informationen über sein Betriebssystem Windows veröffentlichen. Konkurrenten müsste der Schnittsstellen-Zugang zu den Windows-Produkten erleichtert werden. Ferner verurteilte die EU Microsoft zu einer einmaligen Strafe von 497 Millionen Dollar. Im Dezember 2005 zog die EU die Schraube an: Sie drohte Microsoft mit einer Buße von bis zu täglich zwei Millionen Dollar, weil Microsoft den 2004 erlassenen Auflagen nicht nachgekommen sei. Dagegen hat Microsoft Einspruch eingelegt und in harscher Manier den Wettbewerbshütern um EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes "unfaires Verhalten" vorgeworfen. Im Mai soll der Einspruch entschieden werden soll. Kroes, der des Öfteren eine zaudernde Haltung gegenüber Microsoft vorgehalten wurde, kündigte ihrerseits an, ein neues Verfahren wegen des kommenden Betriebsystems Vista zu eröffnen. Möglicherweise könnten Computerhersteller und Verbraucher bei Vista keine ausreichende Auswahl zwischen verschiedenen Softwarepaketen haben.

Die Interessengemeinschaft ECIS, die in dem Streit die EU-Kommission unterstützt, erklärte, es gebe keine Grundlage, die Entscheidung der EU-Behörde vom März 2004 zu revidieren. "Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht am Ende der Beratungen die Entscheidung der Kommission bestätigen wird", sagte ECIS-Chef Simon Awde. ECIS gehören nach eigenen Angaben Unternehmen wie Corel, IBM, Nokia, Opera, Oracle, RealNetworks oder Sun Microsystems an. (wl)

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