EU-Kommission hört Microsoft an

24.04.2006

Vor dem zweithöchsten EU-Gericht wird seit Montag dieser Woche über die Kartellstrafe der EU-Kommission gegen Microsoft verhandelt. Aber auch darüber, wie die EU es künftig mit der Frage hält: Wie weit dürfen Innovationen vor Wettbewerbern geschützt werden.

Microsoft hat Einspruch gegen das EU-Urteil eingelegt, wesentliche Teile seines Betriebssystems veröffentlichen zu müssen und damit Konkurrenten größere Chancen einzuräumen, den Windows-Wegen folgen zu können. Die EU-Kommission wirft dem weltgrößten Softwerker vor, er habe seine quasi Monopolstellung bei Desktop-Betriebssystemen missbraucht, um Konkurrenten auszuschalten.

Nun wird das EU-Gericht der Ersten Instanz fünf Tage lang alle Standpunkte anhören. Auch die von Microsoft-Konkurrenten, wozu die Interssengemeinschaft ECIS zählt, in der Unternehmen wie Corel, IBM, Nokia, Opera, Oracle, Real Networks oder Sun organisiert sind. Aber erst 2007 wird es über die Klage Microsofts gegen die EU-Entscheidung befinden. Dieses Urteil wird endgültig sein.

Verbietet die EU Vista?

Die Wettbewerbshüter der EU hatten 2004 entschieden, Microsoft müsse weitere Informationen über sein Betriebssystem Windows veröffentlichen, um Konkurrenten den Zugang zu den Windows-Produkten zu erleichtern. Ferner verurteilte die EU Microsoft zu einer einmaligen Strafe von 497 Millionen Dollar. Im Dezember 2005 zog die EU die Schraube an: Sie drohte Microsoft mit einer Buße von bis zu täglich zwei Millionen Dollar, weil es den 2004 erlassenen Auflagen nicht nachgekommen sei. Dagegen hat Microsoft Einspruch eingelegt und in harscher Manier den Wettbewerbshütern um EU-Kommissarin Neelie Kroes "unfaires Verhalten" vorgeworfen. Im Mai wird der Einspruch entschieden.

Kroes kündigte ihrerseits an, ein neues Verfahren wegen des kommenden Betriebssystems Vista zu eröffnen. Möglicherweise könnten Computerhersteller und Verbraucher bei Vista keine ausreichende Auswahl zwischen verschiedenen Softwarepaketen haben.

Wolfgang Leierseder

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