EU-Kommission will Vorratsdatenspeicherung überprüfen - Spiegel

28.02.2010
BERLIN (Dow Jones)--Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung will die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding die zugrunde liegende EU-Richtlinie überprüfen. Sie werde sich für das "richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie "noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen", sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

BERLIN (Dow Jones)--Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung will die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding die zugrunde liegende EU-Richtlinie überprüfen. Sie werde sich für das "richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie "noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen", sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Es müsse "gewährleistet werden", dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta "vereinbar" sei. "Die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken", sagte Reding. Konkret werde sie "untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten".

Die EU-Richtlinie ist die Grundlage für das deutsche Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung. Das Gesetz verpflichtet die Telekommunikationsunternehmen, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen der Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Der Abruf der Daten durch die Sicherheitsbehörden ist unter bestimmten Umständen gestattet.

Das Bundesverfassungsgericht will das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März verkünden.

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