EU-Pläne juristisch nicht einwandfrei

30.03.2000

Eine juristisch einwandfreie Umsetzung der jüngst bekannt gewordenen EU-Pläne zur Elektronikentsorgung hält der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) für "ausgeschlossen". Nach Ansicht des Verbandes verstoße die Forderung nach Rücknahme von alten Geräten durch die Unternehmen gegen das Rückwirkungsverbot. Auch die Pflicht, fremde Geräte zurückzunehmen, stehe im Widerspruch zum Grundgesetz. Dies habe ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Fritz Os-senbühl ergeben, der im Auftrag des ZVEI die vom Bundesrat geplante Elektroaltgeräte-Verordnung untersucht hat. Eine Regelung für die vor Inkrafttreten einer Verordnung verkauften Geräte könne es deshalb nur auf freiwilliger Basis geben, so der Verband. "Die Vorstellung, dass Küchenmixer oder CD-Player nach Herstellern getrennt eingesammelt werden, entbehrt jeder vernünftigen Grundlage." Die Kosten für die europaweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter elektrischer und elektronischer Geräte würden die betroffenen Unternehmen etwa vier Prozent ihrer Jahresumsatzes kosten, schätzt der ZVEI. (mf)

www.zvei.de

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