EU-Richtlinie für digitale Unterschrift

05.06.1999

MÜNCHEN: Früher als erwartet hat die EU eine Richtlinie für digitale Unterschriften verabschiedet. Demnach soll die digitale Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt werden - und E-Commerce boomen. Voraussetzungen dafür sind: Die Signatur ist ausschließlich mit dem Unterzeichnenden verbunden; der Benutzer kann die Unterschrift kontrollieren, ebenso kann der Empfänger dessen Unterschrift eindeutig identifizieren; sie muß ferner von einem sicheren Signaturverfahren erzeugt worden sein und es muß jede Veränderung bemerkt werden können. Damit die Richtlinie zu europäischem Recht wird, stehen noch Lesungen und eine 18monatige Frist für die Umsetzung in nationales Recht an. (wl)

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