EU/Roaming-Verordnung tritt Freitag in Kraft

29.06.2007
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Roaming-Verordnung, die für billigere Handy-Telefonate im EU-Ausland sorgen soll, ist am Donnerstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt an diesem Freitag in Kraft und zwingt die EU-Mobilfunkbetreiber gesetzlich dazu, ihre Roaming-Tarife zu senken.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Roaming-Verordnung, die für billigere Handy-Telefonate im EU-Ausland sorgen soll, ist am Donnerstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt an diesem Freitag in Kraft und zwingt die EU-Mobilfunkbetreiber gesetzlich dazu, ihre Roaming-Tarife zu senken.

Im ersten Jahr dürfen für ein Handy-Telefonat in einem besuchten Netz innerhalb der EU maximal 49 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer berechnet werden, im zweiten 46 Cent und im dritten 43 Cent (Eurotarif). Für angenommene Gespräche gelten Preisobergrenzen von 24, 22 und 19 Cent. Die Großhandelspreise zwischen den Netzbetreibern sind in der Verordnung mit höchstens 30, 28 und 26 Cent festgelegt und müssen von den Unternehmen ab 30. August befolgt werden.

Die Privatkunden müssen die Mobilfunkbetreiber bis zum 30. Juli "in verständlicher" Weise den Eurotarif anbieten. Der Kunde hat zwei Monate Zeit, sich zu entscheiden, ob er von dem Angebot Gebrauch machen will. Versäumt er diese Frist, müssen die Netzbetreiber den Eurotarif allen Kunden automatisch berechnen, die einen Standardvertrag haben.

Die Roaming-Regelung wurde auf zunächst drei Jahre befristet. Die EU-Kommission wurde beauftragt Ende 2008 über die Preisentwicklung bei den Roaming-Gebühren zu berichten. Dabei soll sie auch die Tarife für SMS und MMS erfassen, damit gegebenenfalls auch die Tarife für diese Dienste reguliert werden.

Webseite: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm (L171)

DJG/ang/hab

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