EU verweist geplantes JV von RTL und ProSieben an Bundeskartellamt

24.09.2010
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat die Prüfung eines geplanten Joint Ventures der Privatsender ProSiebenSat.1 und RTL (JV) zum Betrieb einer Plattform für TV-Inhalte im Internet an die deutsche und die österreichische Wettbewerbsbehörde verwiesen. Wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte, hatten Deutschland und Österreich diesen Schritt beantragt, weil das Vorhaben ihrer Ansicht nach den deutschen bzw österreichischen Markt erheblich beeinträchtigen würde.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat die Prüfung eines geplanten Joint Ventures der Privatsender ProSiebenSat.1 und RTL (JV) zum Betrieb einer Plattform für TV-Inhalte im Internet an die deutsche und die österreichische Wettbewerbsbehörde verwiesen. Wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte, hatten Deutschland und Österreich diesen Schritt beantragt, weil das Vorhaben ihrer Ansicht nach den deutschen bzw österreichischen Markt erheblich beeinträchtigen würde.

Nach einer ersten Prüfung kam die Kommission den Angaben zufolge zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb auf den deutschen bzw österreichischen Märkten für Internet-Fernsehen und Internet-Werbung beeinträchtigt werden würde. Deshalb sollen die Auswirkungen auf diesen Märkten jetzt von der deutschen bzw österreichischen Wettbewerbsbehörde geprüft werden, die bessere Voraussetzungen hätten, die Auswirkungen der Übernahme auf ihren jeweiligen nationalen Märkten zu beurteilen. In keinem anderen EU-Mitgliedstaat ergäben sich durch das Gemeinschaftsunternehmen Wettbewerbsprobleme, so die Europäische Kommission weiter.

ProSiebenSat.1 und RTL hatten Anfang August ihre Pläne einer senderoffenen Plattform für TV-Inhalte im Internet bekanntgegeben. Das Angebot des Gemeinschaftsunternehmen richtet sich an private und öffentlich-rechtliche TV-Sender aus Deutschland und Österreich. Über die Plattform sollen die Teilnehmer den Internetnutzern ihre Inhalte, wie Serien, Filme, Shows oder Nachrichtensendungen, in einem zentralen Angebot zur Verfügung stellen und individuell in einem eigenen Angebotsbereich präsentieren können. Alle Inhalte sollen sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen kostenlos als Stream im Internet abrufbar sein.

Das Gemeinschaftsunternehmen stellt den Plänen zufolge den teilnehmenden Sendern die zur Nutzung der Plattform nötigen technischen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Hosting und Streaming, bereit. Dafür werde es von den jeweiligen TV-Sendern vergütet. Von den Gesellschaftern soll das neue Unternehmen organisatorisch unabhängig sein.

Webseite: www.europa.eu DJG/has/jhe

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