EuGeI gibt EU-Kommission im Microsoft-Fall ... (zwei)

17.09.2007
Der EuGeI erklärte, die Kommission habe ihre Forderung nach einem "notwendigen Maß" an Interoperabilität zwischen Windows und den fraglichen Software-Paketen "gut begründet". Die Kommission habe zwar auf die Weitergabe bestimmter technischer Daten bestanden, aber nicht darauf, das Microsoft die so genannten Quellcodes für seine Wettbewerber offen legt, hob das Gericht hervor. Was die Frage des Urheberrechts betrifft, auf die sich Microsoft bei seiner Klage gegen die Entscheidung der Kommission unter anderem berufen hat, so hielten die Richter fest, das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass sein Anreiz für Innovationen signifikant beeinträchtigt würde, wenn es die verlangten Interoperabilitäts-Informationen weitergebe. Annuliert wurde die Entscheidung der Kommission, der zufolge Microsoft einen Vertrauensmann benennen muss, mit dessen Hilfe die Wettbewerbskontrolleure beurteilen wollen, ob Microsoft alle Auflagen einhält. Dieser Vertrauensmann sollte Zugang zu Informationen und Dokumenten, Geschäftsräumen und Arbeitnehmern des Software-Konzerns haben und außerdem die Quellcodes der relevanten Microsoft-Produkte einsehen können, hatte die Kommission gefordert. Die Richter verwarfen die Kommissionsentscheidung, nach der Microsoft die Arbeit des Vertrauensmanns bezahlen sollte.

Der EuGeI erklärte, die Kommission habe ihre Forderung nach einem "notwendigen Maß" an Interoperabilität zwischen Windows und den fraglichen Software-Paketen "gut begründet". Die Kommission habe zwar auf die Weitergabe bestimmter technischer Daten bestanden, aber nicht darauf, das Microsoft die so genannten Quellcodes für seine Wettbewerber offen legt, hob das Gericht hervor. Was die Frage des Urheberrechts betrifft, auf die sich Microsoft bei seiner Klage gegen die Entscheidung der Kommission unter anderem berufen hat, so hielten die Richter fest, das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass sein Anreiz für Innovationen signifikant beeinträchtigt würde, wenn es die verlangten Interoperabilitäts-Informationen weitergebe. Annuliert wurde die Entscheidung der Kommission, der zufolge Microsoft einen Vertrauensmann benennen muss, mit dessen Hilfe die Wettbewerbskontrolleure beurteilen wollen, ob Microsoft alle Auflagen einhält. Dieser Vertrauensmann sollte Zugang zu Informationen und Dokumenten, Geschäftsräumen und Arbeitnehmern des Software-Konzerns haben und außerdem die Quellcodes der relevanten Microsoft-Produkte einsehen können, hatte die Kommission gefordert. Die Richter verwarfen die Kommissionsentscheidung, nach der Microsoft die Arbeit des Vertrauensmanns bezahlen sollte.

DJG/frh

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