EuGeI: Schneider Electric steht Schadenersatz wegen EU-Entscheid zu

11.07.2007
LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Schaden, der dem französischen Industriekonzern Schneider Electric durch den von der EU-Kommission untersagten Zusammenschluss mit dem Legrand-Konzern entstanden ist, muss teilweise ersetzt werden. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuGeI) stellte in einem am Mittwoch erlassenen Urteil fest, dass die Kommission die Verteidigungsrechte von Schneider "erheblich und offenkundig" missachtet habe und dies einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht darstellt. Ein Gutachter wird jetzt die Höhe des von der Gemeinschaft zu zahlenden Betrags an das Unternehmen berechnen. Schneider hat einen Schadenersatz von 1,6 Mrd EUR beantragt. Das Unternehmen habe das Gericht aber nicht davon überzeugen können, dass ihm durch die Entscheidung der Kommission ein Börsenverlust in dieser Höhe entstanden sei, hieß es beim EuGeI. DJG/ang/jhe

LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Schaden, der dem französischen Industriekonzern Schneider Electric durch den von der EU-Kommission untersagten Zusammenschluss mit dem Legrand-Konzern entstanden ist, muss teilweise ersetzt werden. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuGeI) stellte in einem am Mittwoch erlassenen Urteil fest, dass die Kommission die Verteidigungsrechte von Schneider "erheblich und offenkundig" missachtet habe und dies einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht darstellt. Ein Gutachter wird jetzt die Höhe des von der Gemeinschaft zu zahlenden Betrags an das Unternehmen berechnen. Schneider hat einen Schadenersatz von 1,6 Mrd EUR beantragt. Das Unternehmen habe das Gericht aber nicht davon überzeugen können, dass ihm durch die Entscheidung der Kommission ein Börsenverlust in dieser Höhe entstanden sei, hieß es beim EuGeI. DJG/ang/jhe

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