EuGH-Anwalt hält Verbot von Internet-Glücksspielen für zulässig

04.03.2010

LUXEMBURG (Dow Jones)--Glücksspiele im Internet dürfen nach Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Paolo Mengozzi, verboten werden. Darüber hinaus dürften die Mitgliedstaaten auch dann ein Staatsmonopol für Sportwetten vorsehen, wenn die Lotterien und Kasinospiele beworben würden und wenn andere Spiele mit höherem Suchtgefährdungspotenzial von Privaten angeboten würden, heißt es in den am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen Mengozzis.

Im Grundsatz bestätigte der Generalanwalt damit eine Regelung des 2008 in Deutschland in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Der Gerichtshof ist dabei nicht an die Empfehlungen seiner Generalanwälte gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen.

Nach dem neuen, zwischen den Bundesländern geschlossenen Staatsvertrag sind das Veranstalten und das Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Dagegen klagten verschiedene Betreiber von Wettbüros in Hessen und Baden-Württemberg, denen verboten worden war, Sportwetten für Veranstalter aus anderen EU-Staaten zu vermitteln, sowie ein Wettveranstalter mit Sitz in Gibraltar, der die Wetten im Internet anbieten wollte. Die damit befassten Gerichte hatten dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das EU-Recht einem Wett-Monopol entgegensteht.

Mengozzi empfahl dem Gerichtshof Beschränkungen, bei denen niemand aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werde, bei Glücksspielen zuzulassen, selbst wenn damit der freie Dienstleistungsverkehr behindert werde. Ein solches Verbot sei zulässig, wenn damit die Spielsucht oder die Kriminalität verhindert werden solle. Der Generalanwalt vertrat zudem die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten beim derzeitigen Stand des EU-Rechts nicht verpflichtet seien, Glücksspiellizenzen aus anderen EU-Staaten anzuerkennen.

Der europäische Verband der staatlichen Lotterie- und Sportwettenanbieter, dem auch die Lottogesellschaften aller 16 deutschen Bundesländer und die zwei deutschen Klassenlotterien angehören, begrüßte Mengozzis Plädoyer. "Dies ist eine weitere schwere Schlappe für die vielen kommerziellen Glücksspielanbieter, die entgegen der klaren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weiterhin die Gesetze der Nationalstaaten ignorieren", erklärte Verbandspräsident Friedrich Stickler.

Der Gerichtshof hatte erst im September in einem Urteil zur Gesetzgebung in Portugal das staatliche Glücksspielmonopol im Internet bestätigt.

(Az: C-316/07, C-358/07, C-409/07, C-410/07)

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