EuGH bestätigt Kartellstrafe für SGL Carbon in letzter Instanz

12.11.2009

LUXEMBURG (Dow Jones)--Die SGL Carbon AG muss eine Kartellstrafe von 23,64 Mio EUR zahlen. Am Donnerstag bestätigte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz die im Jahr 2003 von der EU-Kommission wegen Kartellbildung verhängte Strafe. Vor gut einem Monat hatte das Europäische Gericht erster Instanz die Geldbuße bereits bestätigt, aber noch ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim EuGH zugelassen.

Auch die französische Carbone Lorraine SA scheiterte vor dem EuGH. Diesem Unternehmen war eine Kartellstrafe von 43,05 Mio EUR auferlegt worden. SGL Carbon, Carbone Lorraine und drei weitere Unternehmen hatten laut Kommission zwischen Oktober 1988 bis Dezember 1999 die Preise für elektronische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte abgesprochen und die Märkte untereinander aufgeteilt.

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