EuGH erklärt EU-Roamingverordnung für rechtmäßig

08.06.2010
LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Roamingverordnung für rechtmäßig erklärt. Die Europäische Kommission habe das Recht gehabt, Obergrenzen für die Gebühren festzulegen, die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden für das Nutzen ausländischer Mobilfunknetze in Rechnung stellen, entschied der EuGH am Dienstag. Die Verordnung stehe im Einklang mit dem europäischen Binnenmarkt.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Roamingverordnung für rechtmäßig erklärt. Die Europäische Kommission habe das Recht gehabt, Obergrenzen für die Gebühren festzulegen, die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden für das Nutzen ausländischer Mobilfunknetze in Rechnung stellen, entschied der EuGH am Dienstag. Die Verordnung stehe im Einklang mit dem europäischen Binnenmarkt.

Die Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, Telefonica 02 und Orange hatten gegen die Verordnung geklagt. Die EU habe unzulässig in den freien Markt eingegriffen. Seit Einführung der Verordnung 2007 sind die Gebühren für mobile Gespräche in ausländischen Handynetzen deutlich gesenkt worden.

Webseite: http://curia.europa.eu -Von Mike Gordon, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 104, unternehmen.de@dowjones.com

DJG/DJN/has/bam

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