EuGH: Google verletzt mit AdWords keine Markenrechte

23.03.2010
LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Suchmaschinenbetreiber Google darf geschützte Markennamen grundsätzlich als Suchwörter (AdWords) an Online-Werbetreibende verkaufen. Mit seiner Praxis, Markennamen als Suchwörter an Dritte zu verkaufen, habe die Google Inc keine Markenrechte verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Suchmaschinenbetreiber Google darf geschützte Markennamen grundsätzlich als Suchwörter (AdWords) an Online-Werbetreibende verkaufen. Mit seiner Praxis, Markennamen als Suchwörter an Dritte zu verkaufen, habe die Google Inc keine Markenrechte verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag.

Google musste sich vor dem EuGH für seine Geschäftspraxis verantworten, Markennamen als Suchwörter an Dritte zu verkaufen. Wird dieser Markenname in einer Google-Suche von Internetnutzern eingegeben, erscheint neben den Suchergebnissen auch gezielte Produktwerbung von Wettbewerbern. In manchen Fällen platzieren Suchwort-Käufer aber Online-Werbung für Marken-Plagiate. Aus Sicht von Google verstoßen sie damit gegen die Geschäftsbedingungen.

Markenunternehmen ist das Geschäft von Google ein Dorn im Auge. Einige von ihnen, darunter auch der französische Luxusgüterkonzern LVMH Moet Hennessy LouisVuitton, hatten Google vor einem französischen Gericht wegen der Verletzung ihrer Markenrechte verklagt. Das Gericht hat den EuGH um eine Stellungnahme gebeten, ob Inhaber von Markenrechten Google Inc grundsätzlich rechtlich daran hindern können, ihre Markenzeichen als Suchbegriff zu verkaufen.

LVMH begrüßte am Dienstag in einer Stellungnahme die Entscheidung des EuGH. Die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt und helfe dabei, die Regeln für Online-Werbung zu klären.

Webseite: http://curia.europa.eu -Von Mike Gordon und Mimosa Spencer, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 104, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/has/jhe Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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