EuGH-Urteil

Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN

15.09.2016
Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Gewerbetreibende sollten ihr WLAN durch ein Passwort sichern. So beugen sie Urheberrechtsverletzungen im eigenen Netzwerk vor.
Gewerbetreibende sollten ihr WLAN durch ein Passwort sichern. So beugen sie Urheberrechtsverletzungen im eigenen Netzwerk vor.
Foto: Georgejmclittle - shutterstock.com

Ein positives Urteil für alle Gewerbetreibenden: Sie haften nicht für Urheberrechtsverletzungen, die in ihrem öffentlich zugänglichen WLAN von anderen begangen wurden. Allerdings kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird (Rechtssache C-484/14). Und Rechtsinhaber könnten bei einer Behörde oder einem Gericht eine Anordnung beantragen, mit der vom Anbieter verlangt wird, Urheberrechtsverletzungen zu stoppen oder ihnen vorzubeugen.

Hintergrund ist ein deutscher Fall. Ein Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik aus München bot einen ungesicherten WLAN-Hotspot an. Der Musikkonzern Sony mahnte den Mann ab, über dessen Internetzugang ein Album der Gruppe "Wir sind Helden" heruntergeladen worden sein soll. Das Landgericht München muss über den Fall entscheiden und bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. (dpa/ib)

Zur Startseite