Europaparlament will Roaming-Verordnung auf den Weg bringen

22.05.2007
STRASSBURG (Dow Jones)--Im Europäischen Parlament steht am Mittwoch die Abstimmung über ein Gesetz an, mit dem Handy-Telefonate im EU-Ausland billiger werden sollen. Der federführende Industrieausschuss hat am späten Montagabend einen mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten Kompromiss befürwortet. Danach dürfen Mobilfunkbetreiber für einen Roaming-Anruf im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung maximal 49 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer berechnen, im zweiten 46 Cent und im dritten 43 Cent. Für angenommene Gespräche sollen Preisobergrenzen von 24, 22 und 19 Cent gelten. Die Roaming-Verordnung soll zunächst nur für drei Jahre gelten. Die EU-Minister für Telekommunikation wollen das Gesetz am 7. Juni endgültig verabschieden. Sobald die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, tritt sie in Kraft. Das könnte einige weitere Wochen dauern. Die Mobilfunkkunden haben nach Inkrafttreten des Gesetzes drei Monate Zeit, sich für den neuen Eurotarif zu entscheiden. Versäumen sie diese Frist, müssen die Netzbetreiber diesen Tarif allen Kunden automatisch berechnen, die einen Standardvertrag haben. Auch die künftigen Großhandelspreise zwischen den Netzbetreibern sind in der Verordnung festgelegt - auf 30, 28 und 26 Cent. Sie sollen bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeführt werden.DJG/ang/apo

STRASSBURG (Dow Jones)--Im Europäischen Parlament steht am Mittwoch die Abstimmung über ein Gesetz an, mit dem Handy-Telefonate im EU-Ausland billiger werden sollen. Der federführende Industrieausschuss hat am späten Montagabend einen mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten Kompromiss befürwortet. Danach dürfen Mobilfunkbetreiber für einen Roaming-Anruf im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung maximal 49 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer berechnen, im zweiten 46 Cent und im dritten 43 Cent. Für angenommene Gespräche sollen Preisobergrenzen von 24, 22 und 19 Cent gelten. Die Roaming-Verordnung soll zunächst nur für drei Jahre gelten. Die EU-Minister für Telekommunikation wollen das Gesetz am 7. Juni endgültig verabschieden. Sobald die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, tritt sie in Kraft. Das könnte einige weitere Wochen dauern. Die Mobilfunkkunden haben nach Inkrafttreten des Gesetzes drei Monate Zeit, sich für den neuen Eurotarif zu entscheiden. Versäumen sie diese Frist, müssen die Netzbetreiber diesen Tarif allen Kunden automatisch berechnen, die einen Standardvertrag haben. Auch die künftigen Großhandelspreise zwischen den Netzbetreibern sind in der Verordnung festgelegt - auf 30, 28 und 26 Cent. Sie sollen bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeführt werden.DJG/ang/apo

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