Exklusiv: EAR-Vorstand Hartmut Theusner über die bisherigen Erfahrungen mit dem ElektroG

19.09.2007
Das ElektroG ist seit fast zwei Jahren in Kraft. Aber viele Händler verstoßen gegen das Gesetz, weil sie nicht wissen, dass sie verpflichtet sind, sich zu registrieren.
Hartmut Theusner, Vorstand der EAR, im ChannelPartner-Interview.
Hartmut Theusner, Vorstand der EAR, im ChannelPartner-Interview.

Seit dem 24. November 2005 müssen Hersteller, Importeure und gegebenenfalls Wiederverkäufer im Rahmen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sein. Dennoch gibt es noch immer großen Informationsbedarf, denn mancher betroffene Händler registrieren weiß nicht, dass er sich registrieren lassen muss. Dadurch riskiert er hohe Bußgelder. Mildernde Umstände wegen Unwissenheit gibt es leider nicht. Hartmut Theusner, Vorstand der EAR, erklärt, wie man im Zweifelsfall schnell überprüfen kann, ob man betroffen ist.

Wer ist verpflichtet, sich bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen?
Theusner: Jeder Hersteller im Sinne des ElektroG, der Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen - also verkaufen - möchte, ist verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Hersteller im Sinne des ElektroG sind durchaus nicht nur die Produzenten. Auch die Importeure und/oder Distributoren von Geräten nicht registrierter Hersteller zählen dazu.

Ausnahmeregelungen für Kleinmengen hat bereits das EU-Parlament im Rahmen der Beratungen der EU-Richtlinie aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Damit übernehmen die Hersteller die Produktverantwortung für ihre Geräte, von der umweltgerechten Konzeption bis zur korrekten Entsorgung der Altgeräte. Das ist es aber nicht allein. Die registrierten Hersteller müssen darüber hinaus regelmäßig Mengenmeldungen abgeben und sich um die Rücknahme und die korrekte Entsorgung der Elektro-Altgeräte kümmern. Es muss auch eines sehr deutlich gemacht werden: Jeder Hersteller hat in eigener Verantwortung zu prüfen, ob er mit seinem Produkt beziehungsweise seinen Produkten registrierungspflichtig ist oder nicht.

Fallen IT-Händler, die zum Beispiel PCs nach dem Wunsch des Kunden konfigurieren oder Ware aus dem Ausland nach Deutschland importieren, auch unter den Begriff "Hersteller"?
Theusner: Händler, die nicht ausschließlich Produkte registrierter Hersteller in Verkehr bringen, müssen die Position des Herstellers übernehmen und die Registrierung für das entsprechende Produkt vornehmen.

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