Fachkenntnisse schützen nicht

15.07.2004

Bei der Sozialauswahl für eine betriebsbedingte Kündigung hat ein jüngerer Arbeitnehmer mit weniger Jahren Betriebszugehörigkeit das Nachsehen gegenüber seinem älteren Kollegen. Auch spezielles Fachwissen schützt ihn nicht vor der Kündigung, so die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in einem aktuellen Fall.

Der Kläger war ein 55-jähriger Diplom-Volkswirt. Er wurde nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen, sein 39 Jahre alter Kollege blieb in der Firma. Grund: spezielle Vertriebskenntnisse des jüngeren Mitarbeiters.

Die Richter erklärten die Kündigung für unwirksam. Das höhere Alter und die lange Betriebszugehörigkeit müssten stärker gewichtet werden als die Fachkenntnisse des jüngeren Kollegen, argumentierten sie. Außerdem habe der Arbeitgeber nicht darlegen können, dass sich der ältere Mitarbeiter die Kenntnisse des jüngeren nicht hätte aneignen können.

Az. 9/17/9 Ca 7184/03

Bärbel Zöger

Zur Startseite