Facts & Figures

21.11.2002

In Basel treffen sich die Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden und Geschäftsbanken bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Die BIZ ist eine Art Zentralbank der Zentralbanken. Zielsetzung der Verhandlungen ist es, Regeln für den internationalen Zahlungsverkehr zu schaffen, wobei die Stabilität gesichert werden soll. Im Grunde ist es vorsorgliches Krisenmanagement, das Banken- und Finanzkrisen wie in Fernost verhindern soll. 1988 trat die Basel-I-Vereinbarung (BaslerAkkord) in Kraft. Dort wurde festgelegt, dass jeder Unternehmenskredit unabhängig von der Bonität des Schuldners pauschal mit einem durchschnittlichen Prozentsatz Eigenkapital durch die Kredit gebende Bank abgesichert werden muss.

Später wurde mit Basel II eine Anpassung hinsichtlich der variablen Bonität der Schuldner vorgenommen, die aber erst Ende 2003 endgültig verabschiedet werden soll. Die Wirksamkeit ist für das Jahr 2007 (31.12.2006) vorgesehen. Die Bonität wird nun nach bankintern festgelegten Rating-Verfahren eingeschätzt. "Rating" bedeutet so viel wie Qualifizierung oder Einstufung und geht mit der angenommenen Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites einher. So können Kredite mit guter Bonität mit weniger Rücklagen ("Eigenkapitalhinterlegung") seitens der Bank abgesichert werden - und umgekehrt.

Als Berechnungsgrundlage dient ein Schlüssel, die so genannte Eigenkapitalunterlegung, die bei Basel I durchgängig 80 Prozent betrug. Für Basel II sind je nach Rating variable Eigenkapitalunterlegungen von 16 bis 120 Prozent der Kreditsumme vorgesehen. Auf diesen fiktiven Betrag errechnet sich nun die von der Bank zu leistende Eigenkapitalhinterlegung (Rücklage), die wiederum variabel von 1,6 bis 12 Prozent beträgt - je nach Rating. In einer dritten Anpassung - vielleicht noch immer nicht die letzte - wurden die Kriterien Mitte dieses Jahres für Basel II erneut überarbeitet, angeblich, um dem Mittelstand durch Kostensenkung der Banken entgegenzukommen.

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