Facts & Figures

13.06.2002

Die in Kraft getretene Modernisierung des Schuldrechts ist die bisher wohl einschneidendste und umfassendste Reform des bürgerlichen Rechts. Juristen, Unternehmer und Verbraucher mussten sich in kürzester Zeit auf die Neuregelungen einstellen. Mit der Reform wurden insbesondere eine Reihe europäischer Richtlinien zum Zwecke der europäischen Rechtsvereinheitlichung umgesetzt.

Das gesteckte Ziel, das Gesetz zum 1. Januar 2002 in Kraft treten zu lassen und damit die Fristen der europäischen Richtlinien für die Umsetzung in nationales Recht einzuhalten, schuf eine enorme zeitliche Enge. Ge-rade einmal ein Monat blieb für die Vorbereitungen auf die neue Gesetzeslage. Der Bundestag stimmte am 11. Oktober 2001 dem Regierungsentwurf zu, und nachdem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen hatte, wurde das Gesetz am 29. November 2001 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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