Mini-Betriebsausflug

Fahrradtour ist kein Arbeitsunfall

21.07.2008
Eine Fahrradtour mit Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wird mit ein paar Kollegen eine Fahrradtour unternommen, so steht diese möglicherweise nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich umfasst die versicherte Tätigkeit auch betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen, die zur Förderung der Gemeinschaftsgestaltung beitragen. Diese liegen laut ARAG-Experten jedoch nicht vor, wenn aufgrund z.B. konditioneller Fähigkeiten nur wenige Mitarbeiter des Betriebes an der Veranstaltung teilnehmen können (LSG Hessen L 3 U 266/05). (mf)

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