Fahrtenbuch für alle Firmenfahrzeuge?

16.05.2006
Bei mehreren unaufgeklärten Verkehrsverstößen kann eine Fahrtenbuchpflicht für alle Firmenfahrzeuge angeordnet werden.

Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark, gerechtfertigt sein. Voraussetzung für eine solche Anordnung ist dann, dass die anordnende Behörde den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet sowie Art und Umfang des Fahrzeugparks ermittelt. Dabei sind Fahrzeuge, die ganz offensichtlich für solche Verkehrsverstöße nicht in Frage kommen, auszuklammern, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 12 ME 315/05). (jlp/mf)

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