Fallstrick PC-Verkauf: Händler muss für Laien verständliche Anleitung mitliefern

26.11.2001
Auf die Rechte von Computer-Käufer weist die die Verbraucher-Zentrale Hamburg hin: Kunden haben einen rechtlichen Anspruch darauf, beim Kauf eines Computers von ihrem Händler eine für Laien verständliche Bedienungsanleitung zu erhalten. Kunden könnten die Bezahlung des Computers verweigern, wenn das Handbuch nicht mitgeliefert werde, erklärt die Verbraucherzentrale.Dieser Anspruch gelte auch, wenn die Gebrauchsanweisung nicht vollständig, unverständlich oder nur in einer Fremdsprache geschrieben sei. Käufer könnten sogar, so die Verbraucherzentrale, von ihrem Vertrag zurücktreten, wenn der Händler die Anleitung nicht nachliefere.Zudem müsse ein schriftlicher Überblick über das Betriebssystem mitgeliefert werden, wenn es eine eigene Benutzerführung habe. Allgemein könne der Kunde sich an die Regel halten: Je geringer der Bedienungskomfort, desto umfassender muss die schriftliche Anleitung sein. Um es Kaufwilligen leichter zu machen, nicht aber unbedingt dem Händler, offeriert die Verbraucherzentrale einen Ratgeber unter dem Titel „Computerrecht".(wl)

Auf die Rechte von Computer-Käufer weist die die Verbraucher-Zentrale Hamburg hin: Kunden haben einen rechtlichen Anspruch darauf, beim Kauf eines Computers von ihrem Händler eine für Laien verständliche Bedienungsanleitung zu erhalten. Kunden könnten die Bezahlung des Computers verweigern, wenn das Handbuch nicht mitgeliefert werde, erklärt die Verbraucherzentrale.Dieser Anspruch gelte auch, wenn die Gebrauchsanweisung nicht vollständig, unverständlich oder nur in einer Fremdsprache geschrieben sei. Käufer könnten sogar, so die Verbraucherzentrale, von ihrem Vertrag zurücktreten, wenn der Händler die Anleitung nicht nachliefere.Zudem müsse ein schriftlicher Überblick über das Betriebssystem mitgeliefert werden, wenn es eine eigene Benutzerführung habe. Allgemein könne der Kunde sich an die Regel halten: Je geringer der Bedienungskomfort, desto umfassender muss die schriftliche Anleitung sein. Um es Kaufwilligen leichter zu machen, nicht aber unbedingt dem Händler, offeriert die Verbraucherzentrale einen Ratgeber unter dem Titel „Computerrecht".(wl)

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