Vorerkrankungen verschwiegen

Falschangaben gefährden Berufsunfähigkeitsschutz

03.06.2010
"Sie haben eine tolle Versicherung und ich eine Provision" - hüten Sie sich vor solchen Vermittlern

Ein Problem, das Berufsunfähigkeits (BU)-Versicherer und ihre Kunden gleichermaßen betrifft: Immer wieder gaukeln einzelne schwarze Schafe unter den Vermittlern vor, man könne bei den Gesundheitsfragen durchaus schummeln, damit der Versicherer den Antrag nicht wegen Vorerkrankungen ablehnt oder hohe Beitragszuschläge verlangt. Darauf sollte man sich als Versicherungskunde keinesfalls einlassen - das bestätigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln vom 14.10.2009 (Az. 26 O 219/08).

Beim gemeinsamen Ausfüllen des Antrags mit einem Kunden hatte ein Versicherungsagent die Gesundheitsfragen nur kurz abgehandelt. Der Vermittler hatte dem Kunden nahegelegt, seine tatsächlichen Vorerkrankungen im Antragsformular zu verharmlosen oder gar nicht anzugeben. Auf die Frage des Kunden, ob das nicht ein hohes Risiko für den Versicherer sei, hatte der Vermittler geantwortet: "Ist doch egal - Sie haben eine tolle Versicherung und ich eine Provision". Als die Versicherungsgesellschaft später von den verschwiegenen Vorerkrankungen erfuhr, nahm sie ihr Kündigungsrecht in Anspruch und beendete den Versicherungsvertrag.

Das Landgericht Köln bestätigte die Auffassung des Versicherers. Der Agent habe die Berufsunfähigkeitspolice durch Falschangaben unbedingt unter Dach und Fach bringen wollen. Dass er dadurch die vom Versicherer gewährte Vertretungsbefugnis missbraucht, sei für den Kunden klar ersichtlich gewesen. Spätestens bei der saloppen Antwort auf die Frage nach den Risiken hätte der Kläger den Treueverstoß des Agenten gegen den BU-Versicherer erkennen müssen. Der Versicherungskunde muss sich die Falschangaben deshalb selbst zurechnen lassen, die Kündigung der Berufsunfähigkeitspolice bleibt wirksam. (oe)

Quelle: www.moneytimes.de

Zur Startseite