Falsche AGB nicht mehr wettbewerbswidrig?

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.

Leider kann die Rechtslage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht als geklärt betrachtet werden, da das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 04.02.2005, Az.: 5 W 13/05) sehr wohl die Ansicht vertritt, dass unwirksame AGB-Klauseln abgemahnt werden können. Vor dem Hintergrund, dass der Abmahner sich aussuchen kann, an welchem Gericht er klagt, dürfte es somit in der Entscheidungsfreiheit des Abmahners liegen, sich für die gerichtliche Durchsetzung seiner Unterlassungsansprüche ein Gericht auszusuchen, vor dem AGB-Klauseln immer noch abgemahnt werden können.

Die Ansicht des OLG Köln und des OLG Hamburg zu der Frage, dass Mitwettbewerber unwirksame AGB nicht abmahnen können, hat im Übrigen nicht zur Folge, dass diese AGB ohne Risiko verwandt werden können. Unterlassungsklagefähige Verbände, wie bspw. die Wettbewerbszentrale, dürfen sehr wohl unwirksame AGB-Klauseln abmahnen.

Die Rechtslage muss daher zur Zeit als nicht einheitlich betrachtet werden, so dass hier dringend eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes notwendig ist. Es ist jedoch eindeutig der Trend zu erkennen, zukünftig AGB-Klauseln nicht mehr als abmahnfähig anzusehen.

Der Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock, Tel: 0381- 448998-0, Fax: 0381-448998-22. Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de (mf)

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