Wer seiner Versicherung nach einem Schadensereignis neben Originalbelegen auch einige gefälschte Belege vorlegt, um den Schaden noch zusätzlich aufzubauschen, verliert den Versicherungsschutz komplett, wenn der Schmu auffliegt. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor, die das Landgericht München jetzt in der Berufungsinstanz bestätigt hat.
Wie die Rechtsanwaltskammer Stuttgart berichtet, ging es um ein Ehepaar, das 2004 zu einem Nigeriaurlaub aufgebrochen war. Dort erkrankte der Mann an Malaria. Nach der Rückkehr reichte die Frau diverse Rechnungen bei der Reisekrankenversicherung ein. Zwei der Belege stammten aber weder von dem nigerianischen Krankenhaus, in dem der Mann behandelt worden war, noch aus einer Apotheke vor Ort. Zudem war das Rechnungsdatum auf 2003 vordatiert worden.
Nachdem sich die Belege als "getürkt" darstellten, verweigerte die Versicherung im Ergebnis zu Recht insgesamt die Kostenerstattung (LG München I, AZ 34 S 521/06). (mf)