Derzeit kursieren E-Mails mit Absender "Staatsanwaltschaft München". Darin werden die Empfänger beschuldigt, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. In diesen Nachrichten, denen ein Anhang angefügt ist, wird behauptet, der jeweilige Empfänger habe eine Urheberrechtsverletzung begangen und werde daher zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert.
Die Staatsanwaltschaft München I warnt eindringlich vor diesen E-Mails: "Diese Nachrichten stammen weder von der Staatsanwaltschaft München I noch von der der Staatsanwaltschaft München II. Eine Behörde mit der Bezeichnung 'Staatsanwaltschaft München' existiert nicht", heißt es in einer Mitteilung. Verbrauchern dürften allerdings diese Feinheiten nicht bekannt sein.
Rasches Handeln notwendig
Die Behörde rät nun den Empfängern, den E-Mail-Anhang nicht zu öffnen, keine Zahlungen zu leisten und sich mit der für sie jeweils zuständigen Polizeidienststelle umgehend in Verbindung zu setzen. Nur bei raschem Handeln sei überhaupt eine Möglichkeit gegeben, den Ursprung dieser gefälschten Nachrichten zu klären. Noch seien die Täter unbekannt. Ob die E-Mail-Adressaten bei den "zuständigen Polizeidienststellen" wegen dieser Nachricht wirklich auf offene Ohren stoßen werden ist allerdings fraglich. Würde jede Spam-Mail mit betrügerischer Absicht angezeigt, wären die Strafverfolger schnell überfordert. (awe)