Woraus können sich Ansprüche auf die Vergütung ableiten?
In Projektverträgen wird zumeist detailliert beschrieben, welche Vergütung vom Auftraggeber zu leisten ist. Dabei werden entweder Festpreise oder eine Vergütung nach Aufwand vereinbart. Daneben vereinbaren Vertragspartner in der Praxis häufig Voraus- und Abschlagszahlungen.
Unabhängig von der vertraglichen Vergütung hat der Gesetzgeber als Auffangregelung bei Werkverträgen eine gesetzliche Vergütung vorgesehen.
Worin können bei Projektverträgen Bedrohungen für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen?
Für den Auftragnehmer kann eine Gefährdung des Vergütungsanspruches beispielsweise durch eine Vertragsstrafe oder durch Schadensersatzansprüche bestehen. Auch die Rechtsfolgen der Mängelansprüche, beispielsweise bei Minderung, den Kosten für die Nacherfüllung oder den Schadensersatzansprüchen aus Mängelansprüchen kann ebenfalls ein negativer Einfluss auf die Vergütung folgen. Weiterhin beeinflussen Sicherheiten, wie Bürgschaften oder Gewährleistungseinbehalte die Vergütung im Rahmen eines Projektvertrages.
Welche Blickrichtung hat ein Auftraggeber auf die Vergütung bei Projektverträgen?
Der Auftraggeber möchte in der Regel, dass sein Auftragnehmer als Generalunternehmer das Projekt durchführt. Dabei soll die ausschließliche Projektverantwortung beim Auftragnehmer liegen. Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers möchte dieser häufig auf ein Minimum begrenzen oder möglichst ungenau in den Verträgen beschreiben.
Die Höhe der Vergütung soll aus Sicht des Auftraggebers als Pauschalfestpreis vereinbart sein. Änderungen im Projektverlauf sollen ohne zusätzliche Kosten abgewickelt werden. Bei einer längeren Laufzeit des Projektes ist es Ziel des Auftraggebers, möglichst eine gleich bleibende Preishöhe zu erreichen.