Tipps für die Praxis

FAQs zur neuen Verpackungsverordnung

10.02.2009
Was Händler über die neue Verpackungsverordnung wissen müssen, hat Ulrich Eisenblätter zusammengestellt.

Warum wurde die Verpackungsverordnung geändert?

Ziel der Verpackungsverordnung ist es, Umweltbelastungen durch Verpackungsabfälle zu verringern und die Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien zu fördern. Im April 2008 wurde die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung verabschiedet. Diese verpflichtet alle sogenannten Erstinverkehrbringer, die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen zu nennen und deren Lizenzierung bei einem dualen System nachzuweisen. Damit wird die Beteiligung von Unternehmen an den dualen Systemen überprüfbar.

Müssen Internethändler Lizenzgebühren zahlen?

Händler, die Ware verpacken und verschicken, müssen für diese Versandverpackungen ab dem 1. Januar 2009 Gebühren an ein duales System entrichten. Ein Delegieren an den Hersteller der Verpackungen ist nicht möglich. Übersteigen die Verpackungsmengen die in der Verpackungsverordnung festgelegten Bagatellmengen, muss zusätzlich eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden.

Was beinhaltet die Vollständigkeitserklärung?

Die Vollständigkeitserklärung führt alle Verpackungsmengen auf, die im betrachteten Zeitraum in Deutschland in Verkehr gebracht wurden. Dies erfolgt getrennt nach den einzelnen Materialien Glas, Papier-Pappe-Karton sowie Leichtverpackungen. Gleichzeitig wird zwischen privatem Endverbrauch und gewerblichen Abnehmern unterschieden. Teil der Vollständigkeitserklärung ist außerdem der Nachweis, dass die Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenziert oder durch spezielle Branchenlösungen (bis 31.12.2008 Selbstentsorgerlösungen) einer Verwertung zugeführt wurden.

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