Fehlbuchung oder Geldsegen

03.02.2000

Wird einem Bankkunden auf seinem Girokonto versehentlich eine Buchung (hier: 30.000 Mark) gutgeschrieben, dann darf er dieses Geld nicht behalten. Selbst dann nicht, wenn er zwischenzeitlich dieses Geld ausgegeben hat. Da der Bankkunde eine solche Fehlbuchung hätte erkennen können und im Bankwesen mit Fehlbuchungen immer zu rechnen sei, muss er diesen Geldsegen wieder zurückzahlen, und zwar plus vier Prozent Zinsen (Oberlandesgericht Dresden, Az.: 7 U 1648/98). (jlp)

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