Seit 24. Februar gilt ein neues Gesetz

Fehlende Datenschutzerklärung ab sofort abmahnfähig



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Nach einem neuen Gesetz kann nun fast jeder Betreiber einer Internetseite abgemahnt werden. Worum es konkret geht, sagt Sören Siebert.

Zum 24.02.2016 ist - von vielen unbemerkt - ein neues Gesetz in Kraft getreten. Eigentlich soll dieses Gesetz Verbraucher vor unseriösen Unternehmen im Netz schützen. In der Praxis bedeutet es aber, dass nun fast jeder Seitenbetreiber abgemahnt werden kann.

Warum Webseitenbetreiber jetzt handeln müssen

Nicht nur große Unternehmer oder Online-Shops, sondern auch "kleine" Webseitenbetreiber müssen ab sofort mit Abmahnungen rechnen, wenn sie keine oder keine vollständige Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite eingebunden hat.

Die Datenschutzgesetze stellen an die Betreiber von Webseiten hohe Anforderungen.
Die Datenschutzgesetze stellen an die Betreiber von Webseiten hohe Anforderungen.
Foto: k1003mike - shutterstock

Die Gesetzesänderung gilt auch, wenn auf der Website gar keine Kundendaten abgefragt werden. Datenschützer sehen nämlich nicht nur Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten an. Auch IP-Adressen in Serverlogs oder Daten, die von Google Analytics oder dem Facebook Like Button gespeichert werden, sind personenbezogene Daten. Darüber muss in einer Datenschutzerklärung informiert werden.

Das führt dazu, dass fast alle Webseiten ab dem 24.02.2016 eine individuelle Datenschutzerklärung benötigen. Webseitenbetreiber ohne vollständige Datenschutzerklärung können ab sofort abgemahnt werden. Diesen Ärger können Sie vermeiden.

8 von 10 Webseiten haben keine korrekte Datenschutzerklärung. Als Seitenbetreiber müssen Sie Ihre Nutzer in der Datenschutzerklärung über unzählige Punkte korrekt belehren:

  1. • Datenweitergabe

  2. • Datenspeicherung

  3. • Umgang mit Cookies

  4. • IP-Adressen, Server Logs

  5. • Speichern von Kundendaten

  6. • Name, Adresse, Telefon, E-Mail

  7. • Tracking: piwik, Google Analytics, eTrecker

  8. • Zahlungsanbieter wie Paypal, Überweisung, Kreditkarte

  9. • Newsletter

  10. • Kontaktformulare

  11. • Facebook und Twitter

  12. • Tumblr, Instagram, Pinterest

Sichern Sie Ihre Webseite jetzt gegen Datenschutzverstöße ab

  1. • Vollständige Datenschutzerklärung: rechtssicher, schnell & einfach

  2. • Abmahnsicher und selbstverständlich mit anwaltlicher Haftung

  3. • Stets aktuell mit automatischem Updateservice und Überwachung

  4. • Über 30.000 zufriedene Seitenbetreiber nutzen bereits die Rechtstexte

Weitere Informationen und Kontakt:

eRecht24 Karsten Fernkorn, Sören Siebert GbR, Sören Siebert, Jägerstraße 67, 10117 Berlin, Internet: www.kanzlei-siebert.de

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