Krank im Urlaub

Fehler bei der Krankmeldung vermeiden

23.04.2012

Firmen müssen sich vor Blaumachern schützen

Wie können sich Arbeitgeber vor Blaumachern schützen? Die Nachweispflicht durch ein ärztliches Zeugnis schützt Arbeitgeber weitgehend vor Missbrauch. Arbeitgeber werden das Dokument sehr gründlich prüfen. Stehen Arbeitnehmer im Verdacht, dass sie zu Unrecht arbeitsunfähig geschrieben wurden, haben Arbeitgeber zwei Optionen. Zum einen können sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten, um den Arbeitnehmer gutachterlich untersuchen zu lassen. Zum anderen können Arbeitgeber ein Detektivbüro mit der Überwachung des Arbeitnehmers beauftragen. Arbeitsrechtler Staroselski von der Wirtschaftskanzlei DHPG: "Gelingt so der Nachweis des Krankfeierns, verliert der Arbeitnehmer in der Regel nicht nur seinen Job, sondern kann zudem noch verpflichtet werden, die Detektivkosten zu ersetzen."

Was bei Krankheit im Urlaub zu tun ist

Erkranken Arbeitnehmer im Urlaub, dürfen sie verlorene Urlaubstage unter bestimmten Voraussetzungen nachholen. Welche Bedingungen zu erfüllen sind und wie sich Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgehen lassen:

- Arzt aufsuchen:

Auch wenn erkrankte Arbeitnehmer nicht akut behandlungsbedürftig sind, sollten sie umgehend einen Arzt aufsuchen. Erkrankungen im Urlaub sind ab dem ersten Tag mit Attest nachzuweisen. Die ärztliche Bescheinigung muss nicht nur eine Erkrankung, sondern ausdrücklich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit belegen. Nur wenn kein Arzt zur Verfügung steht, etwa in abgelegenen Urlaubsgebieten, kann die Krankheit durch Zeugen bestätigt werden.

- Arbeitgeber informieren:

Der Arbeitgeber ist über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer umgehend zu informieren, nach Möglichkeit bereits am ersten Krankheitstag. Unterbleibt eine Mitteilung, gefährden Erkrankte ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Verlängert sich die Dauer der Krankheit, müssen Arbeitnehmer dies erneut anzeigen. Dem Arbeitgeber ist auf Nachfrage die Urlaubsanschrift mitzuteilen. Er kann einen ortsansässigen Arzt oder ein Detektivbüro beauftragen, um die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen.

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