Vorsteuerrisiken sind unter anderem in folgenden Fällen anzutreffen:
Kleinbetragsrechnungen
Nahezu jedem Unternehmer ist bekannt, dass Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von maximal 150 Euro als Kleinbetragsrechnungen weniger strengen Anforderungen unterliegen. Dennoch wird in der Praxis auf die Einhaltung dieser Grenze bzw. auf eine gesonderte Rechnungsstellung bei Überschreiten des Betrags nicht ausreichend sorgfältig geachtet - was in Anbetracht eines hektischen Tagesgeschäfts auch nicht immer möglich ist.
Überschritten wird die Kleinbetragsgrenze nicht selten bei Barumsätzen, insbesondere im Handel mit Lebensmitteln, Papierwaren, Zeitungen, Zeitschriften etc.
- Hinweis:
Unternehmer sollten fortlaufend darauf hingewiesen werden bzw. darauf achten, dass bei Überschreiten der Kleinbetragsgrenze vom Leistenden eine ordnungsgemäße Rechnung einzufordern ist. Diese muss grundsätzlich sämtliche Anforderungen des § 14 UStG erfüllen.